Wie gelangen archäologische Objekte an ein universitäres Institut?

Archäologische Objekte gelangen auf unterschiedlichen Wegen in die Sammlungen von Forschungsinstituten. Im Folgenden werden diese Wege sowie die rechtlichen und wissenschaftlichen Grundlagen vorgestellt, die den Umgang mit den Objekten bestimmen.

Archäologische Sammlungen an Universitäten entstehen häufig durch Schenkungen privater Sammlerinnen und Sammler. Ziel solcher Schenkungen ist es, die Objekte dadurch dauerhaft für Forschung, Lehre und Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Auf diese Weise können sie zur Gewinnung neuer Erkenntnisse beitragen und unser Verständnis antiker Kulturen erweitern. Exemplarisch hierfür stehen die Sammlungen des Instituts für Vorderasiatische Archäologie der Freien Universität Berlin.

Beispielsweise umfasst die Sammlung Löbert 25 überwiegend aus dem Iran stammende Tongefäße, die dem Institut 2009 zu wissenschaftlichen Zwecken geschenkt wurden. Die Sammlung Oppenländer besteht aus 161 Rollsiegeln und wurde 1967 aus der Privatsammlung Erwin Oppenländer erworben und somit der Forschung zugänglich gemacht. Ergänzt werden diese Bestände durch eine Dia-Sammlung, die früher in der Lehre zur Veranschaulichung archäologischer Fundorte und Objekte diente.

Rollsiegel aus der sog. Sammlung Oppenländer und dazugehörige handschriftliche Dokumentation.

© Freie Universität Berlin. Foto: Bernhard Ludewig.

Dias archäologischer Objekte aus Vorderasien, die früher am Institut für Vorderasiatische Archäologie in der Lehre eingesetzt wurden.

© Freie Universität Berlin. Foto: Bernhard Ludewig.

Rechtliche Grundlagen

Die UNESCO-Konvention von 1970 ist die erste internationale Vereinbarung, die sich ausdrücklich gegen den illegalen grenzüberschreitenden Handel mit Kulturgütern richtet. Sie bezieht sich auf den unrechtmäßigen Handel mit archäologischen Objekten und ist klar von der wissenschaftlichen Arbeit im Rahmen genehmigter Forschungs- und Grabungsprojekte zu unterscheiden, in deren Kontext Objekte zu Studien- oder Erhaltungszwecken rechtmäßig zwischen Ländern bewegt werden können. Während es zuvor bereits nationale Regelungen und Konventionen zum Schutz und Erhalt von Kulturgut gab, fehlte bis dahin ein gemeinsamer internationaler Rahmen für den Handel archäologischer Objekte. Die Bundesrepublik Deutschland ratifizierte die UNESCO-Konvention von 1970 im Jahr 2007 und überführte sie in nationales Recht.

Für Erwerbungen und Sammlungen, die vor 1970 entstanden sind, bewegt sich die rechtliche Bewertung daher häufig in einer Grauzone: Viele Objekte wurden nach damaligem Verständnis rechtmäßig und "in gutem Glauben" erworben, auch wenn sie aus heutiger Sicht ethisch problematisch erscheinen können. Mit der Konvention wurde erstmals ein verbindlicher Bezugsrahmen geschaffen, an dem sich Staaten und Institutionen orientieren. In vielen Ländern führte dies zu einer Verschärfung der Gesetze zum Kulturgüterschutz.

Ein Sonderfall: Die Sammlung Erlenmeyer

Die Sammlung Erlenmeyer entstand im 20. Jahrhundert durch den Chemiker Hans Erlenmeyer und die Schriftstellerin Marie-Louise Erlenmeyer. Das Ehepaar lebte in Basel, wo es die Sammlung privat aufbaute und teilweise selbst wissenschaftlich bearbeitete und publizierte. Der Schwerpunkt der Sammlung lag auf dem östlichen Mittelmeerraum und Mesopotamien. Insbesondere Marie-Louise Erlenmeyer entwickelte ein starkes Interesse an den mesopotamischen Tontafeln und Rollsiegeln. Die Tontafeln der Sammlung Erlenmeyer stammen aus der frühesten Phase der Schriftentwicklung und zählen zu den bedeutendsten dieser Art außerhalb archäologischer Ausgrabungen.

Ab 1988 mehrten sich Gerüchte, dass die gesamte Sammlung Erlenmeyer als Einzelobjekte versteigert werden sollte, um die von Marie-Louise gegründete Erlenmeyer-Stiftung für Tier- und Umweltschutz zu finanzieren. Vor diesem Hintergrund entstand am Institut für Vorderasiatische Archäologie in Berlin die Initiative, zumindest Teile der Sammlung vor der Zerstreuung wissenschaftlich zu sichern.

Durch die Initiative von Prof. Dr. Hans Nissen gelang es, rund 800 Rollsiegel vor ihrer Versteigerung nach Berlin zu bringen und dort umfassend zu dokumentieren. Diese Dokumentation wird bis heute am Institut aufbewahrt und erlaubt es, die Rollsiegel als zusammengehörigen Bestand wissenschaftlich zu untersuchen. Begleitend bestand an der Freien Universität Berlin ein Forschungsprojekt zu den frühen mesopotamischen Tontafeln, in dessen Rahmen der Großteil solcher Tafeln der Sammlung Erlenmeyer für das Land Berlin an der Auktion erworben und dauerhaft der Forschung zugänglich gemacht werden konnte.

Institutseigene Forschungsprojekte

Archäologische Forschungs- und Grabungsprojekte des Instituts für Vorderasiatische Archäologie finden in verschiedenen Ländern statt und werden stets in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen staatlichen Behörden und lokalen Partnern durchgeführt. Im Mittelpunkt dieser Arbeit steht vor allem die sorgfältige Dokumentation der Funde vor Ort. Dazu gehören Zeichnungen, Fotografien, Messdaten und schriftliche Aufzeichnungen, die am Institut archiviert und wissenschaftlich ausgewertet werden. Auch sie sind somit Teil des Institutsarchivs.

In besonderen Fällen werden Forschungsobjekte selbst mit Genehmigung der zuständigen Behörden zeitweise an universitäre Einrichtungen überführt. Dort werden sie in eigens eingerichteten Archivräumen und Laboren weiter untersucht und für Forschung und Lehre genutzt. Auch diese Schritte erfolgen ausschließlich im Rahmen klar geregelter rechtlicher Vorgaben.

Archäologische Surveys dienen der systematischen Erfassung von Fundstellen und Landschaftsmerkmalen. Links zu sehen ist ein mit Tusche auf Transparentpapier umgezeichneter Plan eines Surveygebiets im Irak der Uruk-Warka Survey, durchgeführt von Prof. Dr. Hans J. Nissen, ehemaliger Professor und Institutsleiter des Instituts für Vorderasiatische Archäologie der Freien Universität Berlin. Die Dokumentation dieses Surveys wird in den Archivräumen des Instituts verwahrt. © Freie Universität Berlin. Foto: Bernhard Ludewig.